04.06.2026_Die unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben am 4. Juni 2026 eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Medizinregistergesetzes veröffentlicht. Sie begrüßen das Ziel des Gesetzes, die Registerinfrastruktur zu modernisieren und auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) vorzubereiten, sehen jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf: Der Entwurf adressiere lediglich technische und datenschutzrechtliche Aspekte, nicht aber die Datenqualität – eine zentrale Voraussetzung für die tatsächliche Nutzbarkeit von Registerdaten etwa in der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V.
Der G-BA fordert daher eine Initiierungskompetenz für erkrankungs- und therapiebezogene Register sowie eine Meldeverpflichtung für Leistungserbringer zur Sicherstellung vollständiger Datensätze. Ergänzend werden Vorschläge zur Weiterentwicklung der anwendungsbegleitenden Datenerhebung und zur Einbindung von G-BA und IQWiG in die Beratung von Registerbetreibern unterbreitet. Konkrete Änderungsvorschläge betreffen u. a. einen neuen § 35d SGB V sowie Anpassungen in § 35a SGB V und § 130b SGB V.
Bildquelle: G-BA